Entsprechend § 3 und 4 der Satzung des TARA e. V. wird durch die
Mitgliederversammlung nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:
§ 1 Geltungsbereich und Dauer
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Die Beitragsordnung gilt für alle Mitglieder des TARA e.
V.
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Die Beitragsordnung regelt die Höhe, die Fälligkeit und die Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge. Zuwendungen an
den Verein sind nicht Gegenstand dieser Beitragsordnung.
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Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis sie durch die Mitgliederversammlung geändert oder aufgehoben
wird.
§ 2 Beitragshöhe
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Die Höhe des Beitrages für Mitglieder wird auf 50,00 € pro Jahr festgelegt und auf das Vereinskonto
überwiesen:
Vereinskonto:
IBAN: DE 42 7116 0000 0001 7898 21
BIC: GENODEF1VRR
Bank: Volksbank Raiffeisenbank Rosenheim-Chiemsee eG
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Die Höhe des Beitrages für Tagesmitglieder wird entsprechend den Unkosten festgelegt.
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Wird durch eines der Mitglieder einmalig oder dauerhaft ein höherer Betrag gezahlt als vorstehend festgelegt,
wird der Differenzbetrag als allgemeine Zuwendung behandelt.
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In dem Mitgliedsbeitrag sind die Eintrittsgelder für Veranstaltungen nicht enthalten.
§ 3 Zahlungsweise und Fälligkeit der Beiträge
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Die Mitgliedsbeiträge werden durch den Verein üblicherweise als Jahresbeiträge einmal jährlich erhoben.
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Das Mitglied trägt dafür Sorge, den Mitgliedsbeitrag zum Fälligkeitszeitpunkt auf das Vereinskonto zu
überweisen. Der Verein empfiehlt dafür die Einrichtung eines Überweisungsdauerauftrages.
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Der Jahresbeitrag ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig.
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Bei Neumitgliedern ist der erste Beitrag innerhalb von 6 Wochen nach Beitritt zu zahlen.
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Bei Vereinseintritt ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten - unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts.
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Bei Vereinsaustritt wird der gezahlte Jahresbeitrag nicht zurück erstattet.
§ 4 Änderungen der Beitragsordnung
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Diese Beitragsordnung kann durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert oder aufgehoben
werden.
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Änderungen oder Aufhebung der Beitragsordnung werden mit Beginn des folgenden Kalenderjahres wirksam.
§ 5 Datenschutz
Soweit im Rahmen der Kontenführung oder der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen personenbezogene Daten gespeichert
werden, erfolgt dies unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes.
Ruhpolding, 23.03.2016