Gebührenordnung

 

Entsprechend § 3 und 4 der Satzung des TARA e. V. wird durch die Mitgliederversammlung nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:

 

§ 1 Geltungsbereich und Dauer 

  1. Die Beitragsordnung gilt für alle Mitglieder des TARA e. V.
  2. Die Beitragsordnung regelt die Höhe, die Fälligkeit und die Zahlungsweise der Mitgliedsbeiträge. Zuwendungen an den Verein sind nicht Gegenstand dieser Beitragsordnung.
  3. Die Beitragsordnung hat Gültigkeit, bis sie durch die Mitgliederversammlung geändert oder aufgehoben wird.

§ 2 Beitragshöhe

  1. Die Höhe des Beitrages für Mitglieder wird auf 50,00 € pro Jahr festgelegt und auf das Vereinskonto überwiesen:

    Vereinskonto:
    IBAN: DE 42 7116 0000 0001 7898 21
    BIC: GENODEF1VRR
    Bank: Volksbank Raiffeisenbank Rosenheim-Chiemsee eG

  2. Die Höhe des Beitrages für Tagesmitglieder wird entsprechend den Unkosten festgelegt.
  3. Wird durch eines der Mitglieder einmalig oder dauerhaft ein höherer Betrag gezahlt als vorstehend festgelegt, wird der Differenzbetrag als allgemeine Zuwendung behandelt.
  4. In dem Mitgliedsbeitrag sind die Eintrittsgelder für Veranstaltungen nicht enthalten.

§ 3 Zahlungsweise und Fälligkeit der Beiträge

  1. Die Mitgliedsbeiträge werden durch den Verein üblicherweise als Jahresbeiträge einmal jährlich erhoben.
  2. Das Mitglied trägt dafür Sorge, den Mitgliedsbeitrag zum Fälligkeitszeitpunkt auf das Vereinskonto zu überweisen. Der Verein empfiehlt dafür die Einrichtung eines Überweisungsdauerauftrages.
  3. Der Jahresbeitrag ist am 01.01. eines jeden Jahres fällig.
  4. Bei Neumitgliedern ist der erste Beitrag innerhalb von 6 Wochen nach Beitritt zu zahlen.
  5. Bei Vereinseintritt ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten - unabhängig vom Zeitpunkt des Eintritts.
  6. Bei Vereinsaustritt wird der gezahlte Jahresbeitrag nicht zurück erstattet.

§ 4 Änderungen der Beitragsordnung

  1. Diese Beitragsordnung kann durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert oder aufgehoben werden.
  2. Änderungen oder Aufhebung der Beitragsordnung werden mit Beginn des folgenden Kalenderjahres wirksam.

§ 5 Datenschutz

 

Soweit im Rahmen der Kontenführung oder der Erhebung von Mitgliedsbeiträgen personenbezogene Daten gespeichert werden, erfolgt dies unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes.

 

Ruhpolding, 23.03.2016